Regelenergie

Die Bereitstellung von Regelenergie ist eine für die Netzstabilität erforderliche Systemdienstleistung.

Regelenergie zielt darauf ab, eine gleichmäßige Netzfrequenz zu sichern. Die Netzfrequenz kann außerhalb eines bestimmten Toleranzbereichs geraten, wenn nicht zu jedem Zeitpunkt genau so viel Strom ins Netz eingespeist, wie entnommen wird. Dadurch kann die Stromübertragung vollständig zusammenbrechen.

Um Abweichungen zwischen Einspeisung und Entnahme zu verhindern, werden von den Übertragungsnetzbetreibern drei verschiedene Arten von Regelenergie am Regelenergiemarkt abgerufen (Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung). Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Aktivierungs- und Änderungsgeschwindigkeit bei der Strombereitstellung bzw. beim Stromverbrauch.

Die drei Regelenergiearten unterscheiden sich außerdem jeweils nach positiver und negativer Regelenergie. Bei Bedarf an positiver Regelenergie wird kurzfristig zusätzliche Kraftwerksleistung zur Verfügung gestellt. Als Regelkraftwerke werden Dampfturbinen-, Speicherwasser-, Pumpspeicher- und Gasturbinenkraftwerke eingesetzt, die entweder im Teillastbetrieb operieren oder im Bedarfsfall gestartet werden.

Negative Regelenergie ist nötig, wenn überschüssiger Strom vorhanden ist. Das kommt vor, wenn die Stromnachfrage unerwartet gering ausfällt oder die Sonneneinstrahlung oder das Windaufkommen höher ausfällt als prognostiziert. Negative Regelenergie kann aus Anlagen mit großer elektrischer Leistung bestehen, die als zusätzliche Verbraucher zugeschaltet werden, um den Überschussstrom aufzufangen (z.B. Pumpspeicherkraftwerke oder andere Stromspeicher). Prinzipiell ist auch eine Bereitstellung negativer Regelenergieleistung zum Beispiel durch das Abschalten von Windparks möglich.