Redispatch

Redispatch bezeichnet die von Übertragungsnetzbetreibern angewiesenen Fahrplanänderungen für Kraftwerke mit mehr als 50 Megawatt installierter Leistung mit dem Ziel der Netzstabilität. Die aus einem Stromnetz entnommene Strommenge, d.h. die Last, muss zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität zu jedem Zeitpunkt mit der Einspeisung in das Netz, d.h. der Stromerzeugung übereinstimmen. Darum werden entsprechend der Wetter- und Verbrauchsprognosen täglich Fahrpläne für Kraftwerke an die Übertragungsnetzbetreiber übermittelt, die für die Versorgungssicherheit und für die Netzstabilität gesetzlich verantwortlich sind. Um potenziellen Netzengpässen zuvor zu kommen und kurzfristiges Abregeln im Rahmen des Einspeisemanagements zu vermeiden, können die Übertragungsnetzbetreiber noch am Vortrag der Stromerzeugung die Verschiebung von Fahrplänen für eine geplante Stromerzeugung anordnen. Die Kraftwerke, die ihren Fahrplan ändern müssen und dadurch weniger Erlöse als geplant erzielen, werden von den Übertragungsnetzbetreibern für die Redispatch-Maßnahme entschädigt. Die Kosten für Redispatch werden über die Netzentgelte an alle Netznutzer umgelegt.