Flexibilitätszuschlag

Der Flexibilitätszuschlag setzt das Modell der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 eingeführten Flexibilitätsprämie für Betreiber von Biogas– bzw. Biomethan-BHKW fort und gilt für alle im Rahmen des EEG 2014 neu errichteten Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt installierter Leistung. Der Flexibilitätszuschlag liegt mit 40 Euro Förderung für jedes Kilowatt zusätzlich für die Flexibilisierung installierter Leistung niedriger als bei der Flexibilitätsprämie. Der Flexibilitätszuschlag wird allerdings nicht für maximal zehn, sondern für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.